Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster

der

Julep Media GmbH

c/o überlab GmbH & Co. KG

August-Everding-Straße 25

81671 Munich

– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –

(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.

Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.

2. Gegenstand Vermarktungsplattform

2.1 Registrierung des Podcasters

Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.

In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.

Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.

2.2.1 Native Ad

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.

  • Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.

  • Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.

  • Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser

  • Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann

  • Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP

  • Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)

2.2.2 Audiospots via AdServer

Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:


a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.


b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.

Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung

JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.

Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.

Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:

  • beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.

  • bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.

Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.

Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.

2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen

JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.

  • Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe

  • Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion

  • Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern

  • Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.

  • Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie

  • Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung

2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER

  • PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.

  • PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.

  • PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.

  • PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.

  • PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).

  • PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).

  • PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.

  • PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.

  • PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.

  • PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.

2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar

2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster


In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.


Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.


Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:

  • Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.

  • Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.


Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.

2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar


PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar.  Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.

3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden

  • PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).

  • Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %

  • Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.

  • Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR

    1. abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.

    2. abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).

  • JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.

  • Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.

5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.

5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser

der

 

Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG

August-Everding-Straße 25

81671 Munich

– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –

(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 14.07.2022

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.

Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.

2. Gegenstand Vermarktungsplattform

2.1 Registrierung des Advertisers

Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.

Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.

2.2.1 Native Ad

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.

  • Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.

  • Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.

  • Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.

  • Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)

2.2.2 Dynamic Ad Insertion

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung

Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).

JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).

Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.

  • bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.

Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.

Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.

2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER

  • ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren

  • ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.

3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.

5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.

5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Hosting

JULEP MEDIA GmbH
Januar 2021

JULEP Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf  (nachfolgend „JULEP“), hält unter der Internet-Domain www.julephosting.de (nachfolgend „JULEP-Website“) für interessierte Nutzer (nachfolgend „User“) verschiedene Angebote zum Hosting und zur Distribution von Podcasts auf der Grundlage von Abonnements vor (nachfolgend „JULEP-Service“).

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für die zwischen dem User und JULEP über die JULEP-Website abgeschlossenen Verträge. Das Angebot von JULEP können sowohl Verbraucher (für Verbraucher gelten zusätzliche Regelungen z.B. ein Widerrufsrecht, s. Anlage) wie auch Unternehmer nutzen.

2. Abo-Angebote, User-Account, Probephase

2.1 Die JULEP-Service können in Form von im Preis und Leistungsumfang unterschiedlichen kostenpflichtigen Abo-Angebote genutzt werden. Die jeweils möglichen einzelnen Angebote (Kleinkunstbühne, Center Stage, Welt Tournee) sind in ihrem Umfang und in der Preisstruktur detailliert auf der JULEP-Website beschrieben.

2.2 Um die JULEP-Services d.h. die Angebote nutzen zu können muss der User einen User-Account auf der JULEP-Website erstellen, wobei die korrekte Angabe persönlicher Daten (z.B. Name,  Adresse, Telefonnummer) erforderlich ist.  Dem registrierten User steht für 14 Tage ein kostenloser Probe-Zugang (mit eingeschränkter Funktionalitäten) zu den JULEP-Services zur Verfügung. Dieser Zugang endet automatisch nach 14 Tagen, sofern der User nicht im Wege eines Upgrades ein kostenpflichtiges Angebot der JULEP-Services als Abo abschließt. Dazu muss der User in seinem Account ein bestimmtes Angebot auswählen und alle weiteren Daten, die für die Nutzung eines kostenpflichtigen Angebotes notwendig sind in seinem Account eingeben (alle Details sind aus der dortigen Maske ersichtlich). JULEP wird sodann nach Prüfung und bei Akzeptanz der Angaben den Vertrag zwischen dem User und JULEP durch entsprechende Rückbestätigung und Freischaltung des gewählten JULEP-Service wirksam zustande kommen lassen.Sofern der User die Probephase ohne Upgrade beendet, wird sein Testaccount inklusive aller dort hinterlegten Podcasts, Daten und Einstellungen von JULEP acht Wochen nach Ende der Testphase gelöscht.

2.3 Sofern der User den Leistungsumfang des von ihm gewählten JULEP Service Abo-Angebotes hinsichtlich Encoding-Stunden und/oder Downloads in einem Monat überschreitet, wird JULEP den User nach entsprechender Mitteilung an den User und dessen Zustimmung innerhalb einer angemessenen Frist in das sodann vom Umfang passende Abo-Angebot upgraden, womit zum erhöhten Leistungsumfang auch ein entsprechend erhöhter Preis vom User zu zahlen ist (in Fällen einer vertraglichen Laufzeit von einem Jahr, s. Ziff. 8.2, wird bei einem erfolgten upgrade nach Ziff. 2.3 ab dem upgrade Zeitpunkt eine zusätzliche monatliche pro rata Berechnung für die Mehrkosten des upgrade Abo-Angebotes erhoben). Erteilt der User die vorbezeichnete Zustimmung zum upgrade nicht, verbleibt der User in dem ursprünglichen Abo-Angebot mit der entsprechenden Limitierung des Leistungsumfangs.

3. Leistungen von JULEP

Die einzelnen JULEP-Services werden auf der JULEP-Website detailliert beschrieben und ggf. aktualisiert. Zudem gilt:

3.1 Podcast-Hosting

3.1.1 Im Rahmen der nach dem jeweils gebuchten Abo-Angebotes zulässigen Anzahl der Downloads und Encoding-Stunden stellt JULEP dem User Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Ablage von Podcast-Inhalte, d.h. Audiodateien einschließlich üblicher Zusatzinhalte wie Cover-Artwork, Bilder, Texte etc. (nachfolgend insgesamt „Podcasts“) durch den User zur Verfügung, Diese Podcasts können von diesem Server nach erfolgreichem Encoding z.B. über einen RSS-Feed oder den Podcast Player über das Internet abgerufen werden. Außerdem sind die Episoden des Podcasts über einen Blog, der von der JULEP Subdomain ansteuerbar ist, erreichbar.

3.1.2 Die Leistungen von JULEP bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von JULEP bereitgestellten Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den User bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist JULEP nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner oder Server ist daher insoweit nicht geschuldet. Die für den User gespeicherten Podcasts werden von JULEP in branchenüblicher Weise gesichert. Der User ist Alleinberechtigter an den Podcasts und ist nach eigenem Ermessen berechtigt  ihre Herausgabe zu verlangen.

3.1.3 JULEP ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen sowie etwaige Dritt-Dienstleister einzusetzen und/oder zu wechseln. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom User auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von JULEP zu gewährleisten, so wird JULEP dem User diese zusätzlichen Anforderungen und den geplanten Umstellungszeitpunkt mindestens vier Wochen vorab mitteilen. Der User ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber zu entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen von ihm bis wann erfüllt werden. Der User ist berechtigt,  der Umstellung per E-Mail unter plan@julephosting.de zu widersprechen. Erfolgt nicht bis spätestens zwei Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt der Widerspruch des Users, so gilt seine Zustimmung zu der vorbezeichneten Umstellung Anpassungen als erteilt. Erfolgt hingegen ein Widerspruch des Users, kann JULEP das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.

3.2 Encoding und Verbesserung der Audio-Qualität

3.2.1 JULEP stellt dem USER  für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Encoding-Softwareanwendung zur Verfügung („Encoder“). Auf diese kann der User über seinen JULEP-Account zugreifen. Der Encoder kann die vom User bei JULEP hochgeladenen Audio-Dateien in diverse branchenübliche Datei- Formate umwandeln, und die vorhandenen Meta-Daten und sonstigen hinterlegte Zusatzinhalte wie Cover-A,rtwork, Bilder, Texte etc. hinzufügen, so dass der Podcast veröffentlichungsfähig ist („Encoding“). Falls vom User einzelne Audio-Spuren hochgeladen wurden, werden diese durch den Encoder in einer Datei zusammengefasst. Nach dem Upload des Podcasts auf den Server durch den User ist es zwingend erforderlich, die Audio-Datei durch den Encoder zu encoden.

3.2.2 Das Encoding der Audio-Files ist für den User generell kostenpflichtig, jedoch ist diese Leistung in jedem Abo-Angebot bis zu einem dort definierten Limit inbegriffen. Der User kann jedoch  zusätzliche Stunden für die Encoding Leistungen buchen, die ab dem Moment der Zubuchung für die Dauer der Vertragslaufzeit  nutzbar sind . An einer bereits encodeten Datei können kostenfrei Änderungen an den zugehörigen Metadaten und Zusatzinhalten vorgenommen werden, solange die Audiodatei selbst nicht nochmal encoded wird. Ein nochmaliges Encoden auch der gleichen Datei gilt als erneuter Upload und wird in voller Länge berücksichtigt.

3.2.3 Der Leistungsumfangs des Encoders beinhaltet die automatische Verbesserung der Audio-Qualität der Podcasts. Diese Leistung erfolgt derzeit über einen Dritt-Dienstleister. Dem User entstehen dafür keine weiteren Kosten. Eine Deaktivierung dieser Zusatzleistung durch den User ist nicht möglich. Dieser Leistungsparameter des Encoders ist eine freiwillige, überobligatorische Leistung; JULEP  behält sich daher vor, diese Leistung einzustellen, deren Umfang nach eigenem Ermessen einzuschränken oder auszuweiten oder den Dritt-Dienstleister zu wechseln.

3.2.4 Der User räumt JULEP die erforderlichen Rechte ein, um seine Podcasts zu encoden und automatisch an den Drittdienstleister zu übermitteln und die entsprechenden technischen Optimierungen an der Audio-Qualität vornehmen zu lassen.

3.2.5 Eine Wiederherstellung der Rohdaten der Audiofiles ist nach dem Encoding und der Optimierung durch den Drittdienstleister nicht möglich.

3.2.6 JULEP räumt dem User das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den Encoder während der Dauer des Vertrages zum Zwecke des Encodings seiner Podcasts zu nutzen. Der User darf den Encoder nicht bearbeiten oder verändern. Eine Vervielfältigung oder auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern des Encoders auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom User verwendeten  Hardware ist nicht zulässig.

3.3 Veröffentlichung und Export der Podcasts auf Drittplattformen

3.3.1 Nach dem erfolgreichen Encoding wird der Podcast des Users von JULEP automatisch öffentlich zum Abruf über das Internet bereitgestellt („Veröffentlichung“). Eine Veröffentlichung von Podcasts ohne vorheriges Encoding ist nicht möglich. Der Abruf veröffentlichter Podcasts ist über das Internet z.B. über einen RSS-Feed möglich. Außerdem sind die Episoden des Podcasts über einen Blog, der von der JULEP Subdomain ansteuerbar ist, erreichbar.JULEP veröffentlicht die User Podcasts automatisch über die JULEP Podcast-Website des Users, die Teil des Podcast- Abo-Angebotes ist. Der User kann zudem seine eigene Website zur Veröffentlichung nutzen, indem er den Podcast-Player dort einbindest.

3.3.2 Dem User wird von JULEP angeboten, seine Podcasts direkt aus seinem JULEP-Account über diverse Audio-Streaming Plattformen wie derzeit z.B. Apple Podcast, Spotify, Deezer etc. und Social-Media Plattformen wie z.B. Facebook, Twitter (gemeinsam die „Export-Plattformen“) zu veröffentlichen („Exports“). JULEP behält sich indes vor, die angebotenen Export-Plattformen nach eigenem Ermessen zu verändern. Für den Export ist es erforderlich, dass der User mit der jeweiligen Export-Plattform einen separaten Nutzungsvertrag abschließt d.h. insbesondere, dass der User dort einen eigenen User-Account anlegt und die dortigen AGB akzeptiert und einhält. JULEP handelt hier lediglich als technischer Support für den User durch Bereitstellung der notwendigen Links und Schnittstellen zu den Export- Plattformen aus seinem JULEP-Account heraus. Eine Gewähr und Haftung für die Export-Plattformen und die Veröffentlichung des Podcasts durch die jeweilige Export-Plattform übernimmt JULEP nicht.JULEP hat mit den in Anlage 2 aufgeführten Export- Plattformen Kooperationsvereinbarungen geschlossen, um dem User den Export seiner Podcasts zu erleichtern. Danach ist ein Export ohne Abschluss eines separaten Nutzungsvertrages vom User mit der Export-Plattform möglich. In diesem Fall gelten ergänzend zu den vorliegenden AGB die in Anlage 2 aufgeführten zusätzlichen Regelungen für die jeweilige Export-Plattform. Das Vorhalten der vorgenannten Kooperationsvereinbarungen ist eine freiwillige Leistung von JULEP; JULEP leistet keine Gewähr dafür, dass die in Anlage 2 genannten Kooperationen aufrecht gehalten werden. JULEP ist berechtigt, die Anlage 2 jederzeit zu ändern, insbesondere um weitere Kooperationen zu ergänzen.

3.4 Podcast-Player

3.4.1 JULEP stellt dem User für die Dauer dieses Vertrages einen von JULEP  erstellten Podcast Player (der „Podcast Player“) in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. JULEP richtet den Podcast Player auf einem eigenen Server ein, der über den JULEP Nutzer-Account des Users für ihn zugänglich ist. Der Podcast Player darf ausschließlich für die vertragsgegenständlichen Podcasts genutzt werden, wobei der Podcast Player im Rahmen des vorgegebenen Funktionsumfangs vom User individualisiert werden kann.Der von JULEP jederzeit veränderbare Funktionsumfang des Podcast Players ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der JULEP- Website. JULEP beseitigt nach Maßgabe seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten etwaige Softwarefehler des Podcast Players.

3.4.2 JULEP räumt dem User das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den Podcast Player während der Dauer des Vertrages zur Zugänglichmachung der Podcasts über das Internet zu nutzen. Der User ist nicht berechtigt, den Podcast Player zu bearbeiten oder verändern. Eine Vervielfältigung oder auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern des Podcast Players auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) auf der vom User verwendeten Hardware ist nicht zulässig.

3.5 Podcast-Website unter einer JULEP-Subdomain
JULEP bietet dem User die Möglichkeit, seine eigene Podcast-Website über einen von JULEP zur Verfügung gestellten Website-Baukasten zu erstellen und mit einer JULEP Subdomain zu verknüpfen. Eine etwaige  Nutzung der Podcast-Website endet automatisch mit dem Ende der  Vertragsbeziehung des Users mit JULEP. Für das Hosting der Inhalte der Podcast-Website gilt Ziffer 3.1. (Podcast-Hosting) entsprechend.

3.6 Verfügbarkeit
JULEP erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit ohne Berücksichtigung von Wartungszeiten und/oder Fällen Höherer Gewalt. JULEP ist berechtigt in angemessenem Umfang Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglichen Leistungen nicht zur Verfügung. JULEP wird sich jedoch bemühen, Wartungsarbeiten in der Zeit mit möglichst niedrigem Traffic durchzuführen.

3.7 Statistiken
JULEP bietet dem User die Möglichkeit, Statistiken über die Nutzung / Downloads der vom User über den RSS-Feed oder den Podcast Player veröffentlichten Podcasts an. Die Statistiken werden auf Basis der IAB Podcast Measurement Guidelines ohne Gewähr erstellt.

3.8 User-Support
Der JULEP-Support steht dem User über den Hilfe-Button auf der JULEP-Website oder über das Kontaktformular zur Verfügung. JULEP ist bemüht, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu reagieren.

4. Rechtseinräumung, Garantien und Mitwirkungspflichten

4.1 Der User räumt JULEP hiermit für die Vertragsdauer alle erforderlichen, weltweiten, non-exklusiven Rechte ein, die notwendig und erforderlich sind um die in diesem Vertag von JULEP übernommenen Leistungspflichten dem User und Dritten gegenüber ordnungsgemäß zu erfüllen. JULEP nimmt diese Rechtseinräumung an, die sich insbesondere auch auf die Rechte aller Sprecher, Gäste, Interviewpartner, Musiker, Komponisten, Autoren, Toningenieure, Produzenten, Tonträgerhersteller, Musikverleger, Herausgeber, Sendeanstalten, Veranstalter, Regisseure, Darsteller und sonstiger Mitwirkender und Rechteinhaber, die an der Schaffung der Podcasts beteiligt waren oder deren Rechte durch Produktion, Vertrieb und Vermarktung der Podcasts berührt werden (im Folgenden einzeln und gemeinsam „Mitwirkende“ genannt), sowie auf alle sonstigen für die vertragsgegenständliche Leistungserbringung durch JULEP notwendigen Rechte bezieht.

4.2 Die Rechtseinräumung beinhaltet insbesondere die folgenden Rechte:

    • das Recht, die Podcasts und alle anderen JULEP vom User überlassenen Inhalte (die „Inhalte“) auf eigenen Servern oder Servern Dritter zu hosten, d.h. die Inhalte drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen und hierzu zu vervielfältigen, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Hiervon umfasst ist das Recht zur Zugänglichmachung über die User  eigene Domain, eine JULEP-Subdomain als auch einen von JULEP eingerichteten RSS-Feed, sowie des Downloads und/oder Streamings unter Nutzung aller Technologien und Endgeräte, gleich ob bereits oder erst zukünftig bekannt. Insoweit lineares oder nicht-interaktives Streaming urheberrechtlich nicht als öffentliche Zugänglichmachung, sondern als Sendung einzuordnen ist, werden die diesbezügliche Rechte – soweit sie dem User oder einer der anderen in Ziffer 4.2 genannten Personen zustehen – hiermit mit eingeräumt;
    • die Inhalte bei Abfragen über das Internet (z.B. über die eigenen URL, eine JULEP-Subdomain als auch den von JULEP eingerichteten RSS-Feed) öffentlich zugänglich zu machen und sie hierzu zu vervielfältigen und an Dritte zu übermitteln oder Dritten den Zugriff auf die Inhalte zu gewähren,
    • die Inhalte zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen,
    • die Inhalte in technischer Hinsicht zu bearbeiten, insbesondere zu Encoden und die Audioqualität durch technische Verfahren selbst oder über Dritte zu verbessern,
    • die Inhalte im Rahmen des Exports dritten Export-Plattformen zugänglich zu machen,
    • die Inhalte ausschnittsweise für die Bewerbung der Podcasts des Users oder als Bestandteil eines Angebotes aus weiteren von JULEP angebotenen Podcasts-Portfolios  über alle Medien zu bewerben

4.3 Der User garantiert, dass er

    • der alleinige und exklusive Inhaber der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte und Berechtigungen ist und durch keinerlei anderweitige Bindung gehindert ist, diesen Vertrag abzuschließen und zu erfüllen,
    • alle in diesem Vertrag JULEP eingeräumten Rechte der Mitwirkenden i.S.d. Ziffer 4.2. in weiterübertragbarer Weise erworben hat und soweit nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes erforderlich sämtlichen Mitwirkenden eine angemessene Vergütung zahlt,
    • seine persönlichen Angaben im Nutzer-Account (z.B. Name und E-Mail-Adresse) korrekt angegeben hat,
    • allein für etwaige Zahlungen an die Künstlersozialkasse im Zusammenhang mit Vertrieb und Vermarktung der Inhalte verantwortlich ist,
    • Hosting und öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte nicht gegen Rechtsvorschriften (insbesondere Gesetze des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrechts, Zivilrechts, gegen Werberichtlinien, Jugendschutzgesetze und/oder Strafgesetze) verstößt sowie nicht Rechte irgendeiner Person oder eines anderen Dritten verletzt (insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Namensrechte, allgemeine Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild sowie das Recht, frei von Verleumdung und falscher Anschuldigung zu bleiben).

4.4 Der User garantiert weiter, dass er der wirtschaftliche Produzent aller in seinem JULEP-Account eingestellten Podcasts ist (d.h. der User hast für die Produktion selbst gezahlt und wurde nicht zu den Produktionen von Dritten beauftragt). Es gilt der Grundsatz, dass ein separates Abo-Angebot je wirtschaftlichem Produzenten abzuschließen ist. Bei Auftragsproduktionen ist das Abo-Angebot grundsätzlich vom Auftraggeber der Produktion abzuschließen. Sofern der User JULEP für Podcasts nutzen willst, obwohl er nicht der wirtschaftliche Produzent der Podcasts ist (z.B. weil er Auftragsproduzent für einen Dritten oder der Manager oder das Label eines oder mehrerer Podcaster ist etc.), hat der User über support@julephosting.de Kontakt zu JULEP aufzunehmen.

4.5 Sofern im Podcast des Users Musik enthalten ist, garantiert er, dass alle etwaigen Rechte Dritter an der Musik in hinreichendem Umfang geklärt sind (z.B. Labels, Künstler, Verwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA etc.). Der User ist verpflichtet, JULEP vorab darüber zu informieren, wenn in seinem Podcast Musik enthalten ist. JULEP  behält sich vor, im Einzelfall einen Beleg über die ordentliche Klärung der Musikrechte zu Verlangen (z.B. GEMA-Bescheinigung etc.).

4.6 Der User ist verpflichtet und garantiert, auf dem von JULEP zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Der User wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Domain oder JULEP-Subdomain, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der User wirst ferner darauf achten, dass von ihm abgelegten Inhalte den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von JULEP oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JULEP abgelegten Daten nicht gefährden.

4.7 Gefährden oder beeinträchtigen die vom User abgelegten Inhalte den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von JULEP oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JULEP abgelegter Daten, so kann JULEP diese Inhalte löschen. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist JULEP auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. JULEP wird den User über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

4.8 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen und Garantien sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen JULEP auf Unterlassen der (vollständigen oder teilweisen) Darbietung der auf dem JULEP-Server abgelegten Inhalte über das Internet ist JULEP berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Users die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder auch endgültig einzustellen. JULEP wird den User über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

4.9 Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen und Garantien stellt der User JULEP von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten z.B. Rechtsanwälte auf erstes Anfordern frei. Weitergehende Ansprüche von JULEP bleiben unberührt.

5. Vergütung

Die Vergütung für die einzelnen Abo-Angebote, die Zahlungsintervalle sowie die von JULEP akzeptierten Zahlungsmethoden und Währungen richtet sich nach den Angaben auf der JULEP-Website. Alle auf der JULEP-Website genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Laufzeit, Kündigung

6.1 Sofern der User sich für ein monatliches Zahlungsintervall entschieden hast, beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit einen Monat. Die Laufzeit verlängert sich danach jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien sieben Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

6.2 Sofern der User sich für ein jährliches Zahlungsintervall entschieden hast, beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht vorher von einer der Parteien vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 30 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.Im Falle des Abschlusses einer Jahreslaufzeit gilt zudem folgendes: der User ist innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss berechtigt, vom Vertrag durch entsprechende Mitteilung zurückzutreten. Es wird dem User dann die tatsächliche erfolgte Dauer der Laufzeit pro rata berechnet.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

6.4 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird JULEP dem User unverzüglich sämtliche Podcasts, die in seinem Nutzer- Account abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe erfolgt durch Abruf über einen RSS Feed. Die User-Podcasts und Daten werden acht Wochen nach Vertragsende gelöscht, sofern für bestimmte Daten nicht abweichende, längere gesetzliche Fristen gelten. Der User ist daher aufgefordert, rechtzeitig alle Podcasts und Daten aus seinem JULEP Nutzer-Account zu sichern.

7. Haftung

JULEP haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet JULEP für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der User als Vertragspartner vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet JULEP jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. JULEP haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Datenschutz

8.1 Sämtliche vom User mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartennummer etc.) wird JULEP ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwerten. Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen dem User und JULEP benötigten Daten werden von JULEP gespeichert und sind für den User jederzeit zugänglich.

8.2 Es besteht die Möglichkeit und ggf. auch die Notwendigkeit des Abschlusses eines Standard-Auftragsverarbeitungsvertrages (AV) nach der DSGVO zwischen dem User und JULEP. Dieser Vorgang ist beim Anmeldeprozess des User-Accounts abzuschließen (Details dort).

9. Änderungsvorbehalt

9.1 Aufgrund des dynamischen Umfeldes der Dienstleistungen von JULEP behält sich JULEP  vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des in den folgenden Absätzen dargestellten Verfahrens zu ändern.

9.2 Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung informiert JULEP den User  per E-Mail über die Änderungen. Ab dem Zugang der Information hast der User vier Wochen Zeit, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Wenn er nicht damit einverstanden bist, kannst der User den Änderungen innerhalb dieses Zeitraums widersprechen.

9.3 Sofern der User widerspricht, kann der Vertrag von JULEP zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt werden. Andernfalls gilt ab dem mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens die neue AGB-Fassung.

9.4 Auf die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen eines Widerspruchs oder eines Verstreichens der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch wird der User in der Information über die geplante Änderung hingewiesen.

9.5 Sofern durch die Änderung JULEP oder dem User obliegende wesentliche Vertragspflichten betroffen sind (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf), gilt der Änderungsvorbehalt nach Ziffer 11.1 nur dann, wenn die Änderung dem User unter Berücksichtigung der Interessen von JULEP zumutbar ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn JULEP sicherstellt, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung geltende Konditionen bis zu dem Zeitpunkt unberührt bleiben, zu dem eine der Parteien den Vertrag kündigen könnten, oder wenn JULEP durch eine Gesetzesänderung oder eine rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare gerichtliche oder behördliche Entscheidung zu der Änderung verpflichtet sind.

10. Sonstiges

10.1 Die vorliegenden AGB sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen müssen, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, mindestens in Textform (z.B. E-Mail) gefasst werden.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken oder Auslassungen.

10.3 Die deutsche Sprachfassung der AGB geht im Zweifel anderen Sprachfassungen der AGB (z.B. Englisch) vor.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.5 Soweit der User bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch JULEP aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von JULEP in München, Deutschland.

ANLAGEN

 

ANLAGE 1: Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

  1.  Außergerichtliche Streitbeilegung
    Wir weisen darauf hin, dass der User neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.
    Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr
    Unsere E-Mail-Adresse lautet: support@julephosting.de
    Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Als Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung:

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Julep Media GmbH, Rosenheimer Straße 139, 81671 München, plan@julephosting.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zum Zeitpunkt, an dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):

An [hier ist der Name, die Anschrift, ggf. die Telefaxnummer und E-Mailadresse des Unternehmens durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der Widerruf bezieht), die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der Widerruf bezieht) (*)

bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;

Name des/der Verbraucher(s);

Anschrift des/der Verbraucher(s);

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

ANLAGE 2:    Export-Plattformen in Kooperation mit Julep

1. SPOTIFY

Der Export zu unserem Partner Spotify AB, Birger Jarlsgatan 61, 113 56 Stockholm, Schweden („Spotify“) ist für den User ohne das Anlegen eines separaten User-Accounts bei Spotify möglich. Sofern sich der User  für den Export zu Spotify entscheidet, gelten die folgenden Bestimmungen:

a. Der User-Podcast darf keine vorproduzierten Werbe- und/oder Sponsoringbotschaften enthalten. Vom Moderator/Sprecher des Podcasts selbst eingesprochene Werbe- und/oder Sponsoringbotschaften sind zulässig. Werbe- und/oder Sponsoringbotschaften, die pornografische Inhalte enthalten, oder für Schusswaffen, Munition, Waffen, Zigaretten, Tabak oder E-Zigaretten, oder die sich auf politische oder religiöse Organisationen oder für Musik-Streaming-Dienste beziehen, sind nicht zulässig. Julep behält sich das Recht vor, Podcasts zu entfernen, die unzulässige Werbe- und/oder Sponsoringbotschaften enthalten.

b. Dem User ist bekannt und er erkennt an, dass Spotify Audio-, Display- und Video-Werbemittel auf der Spotify-Plattform schaltet.

c. Eine Vergütung der Podcast-Abrufe über Spotify erfolgt nicht.

d. Spotify ist nicht verpflichtet, die autorisierten Inhalte in die Spotify-Plattform aufzunehmen und/oder zu verbreiten. Spotify behält sich das Recht vor, die User-Podcasts mit sofortiger Wirkung von der Spotify-Plattform zu entfernen, wenn (a) Spotify von Julep benachrichtigt wird oder anderweitig Kenntnis davon erlangt, dass der Podcast und/oder die Verbreitung desselben gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt oder verstoßen könnte oder eine rechtswidrige Handlung in Bezug auf Julep, Spotify oder einen Dritten darstellt; (b) Spotify angewiesen wird, eine solche Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere zuständige Behörde zu ergreifen; (c) Podcasts, die an Spotify übermittelt wurden, möglicherweise die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder verletzen könnten, wenn sie von Spotify über die Spotify Plattform verbreitet würden; Spotify informiert Julep so schnell wie möglich über eine Aussetzung des User-Podcasts, und über die Gründe für die Aussetzung. Julep wird dem User diese Information auf Anfrage weitergeben.

e. Spotify hat das weltweite, non-exklusive Recht, (a) die Podcasts digital zu encoden und zu vervielfältigen und anderweitig zu verarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um die Podcasts über die Spotify Plattform öffentlich zugänglich zu machen, (b) die Podcasts öffentlich zugänglich zu machen in Form von Streams und Conditional Downloads auf pre-programmed und on-demand Basis an die Endgeräte der Nutzer, (c) die Podcasts sowie Metadaten und Bilder den Spotify-Nutzern über den Spotify Client zum Zwecke der Identifizierung und Ermöglichung der Verfügbarkeit der entsprechenden Podcasts auf der Spotify-Plattform öffentlich zugänglich zu machen, (d) die Podcasts über die API zur Anzeige auf Diensten Dritter öffentlich zugänglich zu machen; (e) Kopien der Podcasts auf den Servern und Endgeräten von Spotify herzustellen und zu speichern, die vernünftigerweise notwendig sind, um es Spotify zu ermöglichen, die Podcasts der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Zweifel entscheidet Spotify nach eigenem Ermessen, ob ein Podcast über den Dienst verbreitet wird. Spotify ist berechtigt, die Podcasts in allen Bereichen, Funktionen und Features der Spotify- Plattform zu verwenden.