Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
Rosenheimer Straße 139
81671 München
– vertreten durch die Geschäftsführer Steffen Hopf, Christian Rymarenko –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 16.09.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.3) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
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Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
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Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
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Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
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Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser.
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Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
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Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
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Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Advertiser buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste). Sofern JULEP Änderungen an der Rate Card vornimmt, werden diese erst 4 Wochen nach Vornahme der Änderung wirksam. Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz- oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern ist nicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
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bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
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bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
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bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
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Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
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Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
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Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
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Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B. Apple, Spotify, deezer, YouTube etc.
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Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
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Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing- und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
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PODCASTER wird die oben unter Ziff. 1.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
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PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagnen ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
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PODCASTER verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download- und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, soweit die jeweilige Plattform dies zulässt, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
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PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
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PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
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PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
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PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren und die Werbung entsprechend der aktuellen Gesetzgebung zu kennzeichnen.
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PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
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PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
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PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
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PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
- Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3. 3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
3. Abrechnung und Vergütung
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JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
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PODCASTER erhält im Falle der Standard-Audiovermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 und 2.2.2 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
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Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Dynamic Ad Insertion nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server-Partner von JULEP jedoch vorder Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR abzgl. 30 % Service Fee = 56 EUR Gutschrift). Die Abrechnung von etwaigen Sonderwerbeformen ist ebenfalls im Vorfeld zu klären.
hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
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Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
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Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar.
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Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seines Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.